Covid-19
Hygiene- und Präventionskonzept
für die Bildungseinrichtung
der Volksschule Puchkirchen
SKZ 417291
Puchkirchen 5
4849 Puchkirchen am Trattberg
erstellt am 13.09.2021
1. Krisenteam
· Mitglieder: Schulleitung, Stellvertreter der Schulleitung, Klassenvorstände der jeweiligen Klassen, Klassenelternvertreter
· Leitung des Krisenteams: Schulleitung
a) Wichtige Telefonnummern:
· BH: 07672/7020
· Schulärztin/Schularzt: Frau Dr. Eggerth Marlies
· Gemeinde: 07682/7155
· Contact Tracing Land OÖ: 0732 772078593
· BD OÖ: 0732/70710
· Meldung BD: meldung@bildung-ooe.gv.at
· Telefonische Gesundheitsberatung: 1450
b) Vereinbarungen:
· Die Klassenvorständin/ der Klassenvorstand der jeweiligen Klasse verwaltet und aktualisiert die Kontaktdaten der sie/ihn betreffenden Kinder (Telefonnummern, E-Mail Adressen).
· Die Klassenvorständin/ der Klassenvorstand dokumentiert täglich die Anwesenheit der Kinder und externen Personen im Klassenbuch.
· Gruppeneinteilungen werden ebenfalls im Klassenbuch festgehalten.
c) Plakate wurden von der Schulleitung verteilt.
3. Allgemein geltende Hygienebestimmungen
Nur ein Bündel an vielen Maßnahmen sichert einen aufrechten Schulbetrieb. Konsequentes Einhalten diverser Schutzmaßnahmen trägt während der SARS-CoV-2-Pandemie entscheidend zur Bewältigung der Gesundheitskrise bei und sorgt für Unterricht in Präsenz.
Allen „schulfremden“ Personen haben beim Betreten des Schulgebäudes ein 3-G-Zertifikat vorzuweisen und eine MNS zu tragen. (unabhängig von der Risikostufe)
Risikostufen (Risikomatrix des BMBWF) als Maßnahme nach der Sicherheitsstufe
Die Risikomatrix des BMBWF bietet einen kompakten Überblick über die Präventions-/Hygienemaßnahmen in der dreiwöchigen Sicherheitsphase zu Schulbeginn und in den drei vom BMBWF definierten Risikostufen für die Zeit nach der Sicherheitsphase.
Welche Risikostufe für Schulen in einem bestimmten Bezirk gilt, wird vom BMBWF auf Basis folgender Einschätzungen definiert:
Innerhalb der risikoadjustierten 7-Tages-Inzidenzen der Corona-Kommission lauten die entsprechenden Schwellenwerte für die Bildungseinrichtungen:
Auf Basis dieser Faktoren kann das BMBWF weitere Maßnahmen ableiten und im Wege der Bildungsdirektionen bezirksspezifische Verordnungen erlassen.
Matrix wird vorgestellt und im Überblick besprochen.
5. Umsetzung
A) Die Teststrategie des BMBWF ist im schulbehördlichen Bereich dem gesundheitsbehördlichen Bereich vorgelagert und umfasst mehrere Säulen:
• Antigen-Selbsttests am Schulstandort (Nasenbohrtests) am Mo und Do
• PCR-Selbsttests am Schulstandort mit Laborauswertung am Mo
• Testmöglichkeiten durch Nutzung regionaler Testinfrastruktur
• Surveillance durch PCR-Testung an ausgewählten Schulstandorten (Gurgelstudie)
·Abwasseranalysen
Die Schulleitung setzt bei einem positiven Testergebnis folgende Schritte gem. Szenario A:
Szenario A – Schüler/in mit Symptomen oder positivem Testergebnis ist in der Schule anwesend
• Die Schulleitung setzt sich mit den Eltern/Erziehungsberechtigten in Verbindung, um andere Ursachen im kurzen Weg auszuschließen und ersucht diese gegebenenfalls das Kind abzuholen.
• Eine Isolierung des Kindes vom Klassenverband bis zum Abholen ist nicht zwingend erforderlich, auf allgemeine Hygienemaßnahmen sollte verschärft geachtet werden. Vermeidbare Kontakte mit klassenfremden Personen sollten jedenfalls unterbleiben.
• Besteht weiterhin der Verdacht, wendet sich die Schulleitung im nächsten Schritt an die Schulärztin/den Schularzt um abzuklären, ob es sich um einen begründeten COVID-19- Verdachtsfall handelt.6
• Bestätigt das die Schulärztin/der Schularzt, so nimmt die Schulleitung Kontakt mit der Gesundheitsbehörde des Schulstandortes oder 14507 auf und meldet den konkreten Verdachtsfall direkt.
• Ist keine Schulärztin/kein Schularzt am Schulstandort unmittelbar verfügbar, wendet sich die Schulleitung an die Gesundheitsbehörde des Schulstandortes oder an 1450 und meldet den Verdachtsfall. Über die jeweilig vorgesehenen Meldewege ergeht eine Information der Schulleitung an die Gesundheitsbehörde.
• Es erfolgt die Dokumentation der Entscheidungen und gesetzten Schritte (mit Uhrzeit) durch die Schulleitung.
Szenario C – Person mit Symptomen oder positivem Testergebnis ist nicht in der Schule anwesend
• Die betroffene Person hat der Einrichtung unbedingt fernzubleiben.
• Die Entscheidungen und gesetzten Maßnahmen (mit Uhrzeit) sind durch die Schul- leitung zu dokumentieren und an die zuständige Bildungsdirektion zu übermitteln.
• Maßnahmen nach Epidemiegesetz, wie das Einleiten von Erhebungen und die Schließung der Schule, obliegen ausschließlich der Gesundheitsbehörde. Der Schule kommen keine Kompetenzen bezüglich des Setzens von Maßnahmen zu.
• Die Schulleitung hat für eine mögliche Erhebung durch die Gesundheitsbehörde zu dokumentieren, welche Personen Kontakt zur betroffenen Person hatten sowie welche Art des Kontaktes stattgefunden hat (z. B. durch Klassenlisten, Lehrkräftelisten und Stunden-/Raumpläne). In welcher Form diese Dokumentation von den Schulen beizubringen ist, ist mit der jeweiligen Gesundheitsbehörde im Vorfeld zu vereinbaren.
• Erfolgt durch die Gesundheitsbehörde keine Anweisung, den Unterricht auszusetzen und / oder weitere Personen nach Hause zu schicken, so wird der Schulbetrieb regulär fortgesetzt.
• Die Gesundheitsbehörde hat die Schulleitung über die die Unterrichtsorganisation betreffenden Maßnahmen unverzüglich zu informieren.
• Über Telefonate bezüglich Maßnahmensetzung sind seitens der Gesundheitsbehörde Aktenvermerke zu erstellen und der Schulleitung unverzüglich zu übermitteln.
Angesichts des geringeren Risikos einer Übertragung durch Kinder unter 10 Jahren kann der Klassen- oder Gruppenverband bzw. die Betreuungspersonen in Bildungseinrichtungen bis zum Ende 4. Schulstufe als Kategorie II-Kontakt eingestuft werden. Alle Kinder der betroffenen Klasse sollten jedoch unmittelbar nach Bekanntwerden des Indexfalles getestet werden.
Werden ≥ 2 Kinder in einem Abstand von weniger als 14 Tagen in derselben Klasse / Gruppe positiv getestet oder ist eine Lehr-/Betreuungsperson positiv getestet, entscheidet die zuständige Gesundheitsbehörde über die Absonderung von Teilgruppen oder des gesamten Klassen- oder Gruppenverbandes im Sinne von Kontaktpersonen der Kategorie I.
Entwickelt ein Kind im betroffenen Klassen- oder Gruppenverband bzw. eine Betreuungsperson innerhalb von 14 Tagen nach Letztkontakt zum bestätigten COVID-19 Fall entsprechende Symptome sollte die betroffene Person abgesondert und eine Testung veranlasst werden
C) Überprüfen von Symptomen an der Bildungseinrichtung (z. B. Temperaturmessungen) Symptomuntersuchungen zeigen nur, dass eine Person möglicherweise eine Krankheit hat, und nicht, dass die Krankheit COVID-19 ist.
Es wird empfohlen, von Routine-Symptomuntersuchungen an Bildungseinrichtungen abzusehen.
a) Gestaltung der Bring- und Abholzeiten: Die Eltern verabschieden sich draußen von dem Kind und empfangen es zu Mittag ebenfalls vor der Schule. Gespräche mit der Lehrperson werden per Mail oder Anruf angekündigt und nur mit MNS durchgeführt.
b) Morgenaufsicht: Die Kinder desinfizieren beim Betreten des Schulhauses ihre Hände oder waschen die Hände.
c) Nutzung von Außenspielflächen: Schulhof, Spielplatz, Sportplatz
d) Begleitung der Familien in schwierigen Situationen: Es wird das FIDS miteinbezogen.
7. Schulpartner (siehe Entwicklungsplan)
a) Kommunikation: Die Kommunikation mit den Eltern findet über Elternbriefe der Schulleitung, Mail, Telefonate und die App Signal statt. Gibt es eine Verschärfung der Maßnahmen, so werden die Eltern durch einen Elternbrief der Schulleitung per Mail informiert.
b) Elterngespräche finden nur mit Termin und MNS statt. KEL-Gespräche und Elternsprechtage werden im 15 Minutentakt durchgeführt und auf mehrere Tage aufgeteilt.
c) Externe Angebote: Diese Personen müssen ebenfalls die allgemein gültigen Schutz- und Hygienemaßnahmen beachten und Termine vereinbaren.
· Förderlehrerin: Kasper-Hofinger Maria
· Betreuungslehrerin: Andrea Fritsch
· Referenten der Exekutive: Inspektor Enzinger
· Bewegungserzieherin: Margit Wachter
· Zahngesundheitserzieherin: Christiane Roither
a) Ausflüge: Stornobedingungen werden im Vorhinein abgeklärt.
b) Feste, Feiern und Veranstaltungen:
a. Diese müssen adaptiert werden bei Änderung der Risikostufe.
b. Durchführung muss den Hygienevorschriften entsprechen.
c. Mit einer kurzfristigen Absage muss gerechnet werden.
c) Kulturelle Angebote: je nach vorgeg. Risikostufe
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9. Verwaltung Hygienemittel (Sanitäre Vorratshaltung)
Name der Zuständigen Person: Kasper Martina
Der Schulerhalter (Schulwart) muss für die Beschaffung von Flüssigseife, Einweghandtücher, Hand- und Desinfektionsmittel Sorge tragen.
Kontrolle bzw. Meldung findet durch KV statt.
Quarantäne: Bundesweit gilt eine einheitliche Vorgangsweise
An Österreichs Schulen gilt eine einheitliche Vorgangsweise bei SARS-CoV-2-Kontaktpersonen zur Gewährleistung des Präsenzunterrichts: